elfenbeinspecht
Elfenbeinspecht – gefährdet oder ausgestorben? ( © Original photo by Arthur A. Allen, 1935 [1], watercolored by Jerry A. Payne, USDA-ARS, CC BY 3.0 US, via Wikimedia Commons)

Ist der Elfenbeinspecht ausgestorben oder nicht? – FWS verlängert Frist für Entscheidung

Am 30. September 2021 schlug der U.S. Fish and Wildlife Service (FWS) eine Liste mit 23 Arten vor, die von der Liste der gefährdeten und bedrohten Wildtiere und Pflanzen auf die Liste der ausgestorbenen Arten gesetzt werden sollen, da sie seit Jahrzehnten nicht nachgewiesen werden konnten. Die Liste umfasst zwei Fischarten, acht Süßwassermuscheln, eine Fledermaus und elf Vogelarten – eine davon ist der seit den 1940er-Jahren nicht mehr gesichtete Elfenbeinspecht.

Am 26. Januar 2022 erfolgte bereits eine beantragte öffentliche Anhörung zu dem Vorschlag, den Elfenbeinspecht von der Liste zu streichen. In einer Pressemitteilung des FWS vom 06. Juli 2022 heißt es nun, dass man, angesichts der Meinungsverschiedenheiten unter Ornithologen, die Frist über den Status des Elfenbeinspechts um sechs Monate verlängere. Dies diene dazu, Zeit zu gewinnen, neue Informationen zu finden, die zur Klärung zum Status des Elfenbeinspechts beitragen. Zu solchen Beweisen zählen etwa klares Foto- oder Videomaterial von unabhängigen Beobachtern.

Warum es so wichtig ist, welchen Status der Elfenbeinspecht hat? Derzeit wird die Vogelart, zu der unzählige unbestätigte Sichtungen in Nordamerika gemeldet sind, noch als gefährdet gelistet, was beinhaltet, dass sie den höchsten Schutz des FWS genießt. Würde der Elfenbeinspecht als ausgestorben gelistet, fallen die Schutzmaßnahmen und Nachforschungen weg, was katastrophal für mögliche überlebende Vögel wäre.

Während einer seit dem 07. Juli dieses Jahres laufenden 30-tägigen Frist besteht die Möglichkeit, auf der Webseite www.regulations.gov (Aktennummer FWS‒R4‒ES‒2020‒0109) zum Status des Elfenbeinspechts Stellung zu nehmen. Die Webseite der US-Bundesregierung ermöglicht der Öffentlichkeit, sich an Regelsetzungsprozessen einiger Bundesbehörden beteiligen zu können.

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